Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat neue Tarife für die Musiknutzung auf werbefinanzierten Musikportalen festgelegt. Mit diesem Tarif mache die Gesellschaft einen grossen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu und gewährleiste so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung, so die Gema, die erst vor Kurzem eine Einigung mit dem Hightech-Verband Bitkom für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand-Angeboten erzielte.
Die Musikportale werden künftig 10,25 Prozent der Einnahmen, die durch die Musiknutzung erwirtschaftet wurden, an die durch die Gema vertretenen Urheber und deren Verlage abgeben müssen. Die Tarife sind in drei Mindestvergütungsstufen aufgeteilt: 0,6 Cent/Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent/Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent/Stream für Dienste niedriger Interaktivität. Günstiger wird es, wenn ein Gesamtvertrag zustande kommt. Dann sind noch 8,2 Prozent der Einnahmen fällig, abgestuft in Mindestvergütungsstufen 0,48 Cent/Stream (hohe), 0,25 Cent/Stream (mittlere) und 0,02 Cent/Stream (niedrige Interaktivität).
Die Gema befindet sich laut eigenen Angaben bereits mit vielen Onlineanbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse. Erste Ergebnisse erwartet die Verwertungsgesellschaft im Januar 2012. Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von 64 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverlegern) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern auf der ganzen Welt.