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Sonntag
02.12.2012

Der Bundesrat hat am Freitag die «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigungen zum Medienzentrum» verabschiedet. Sie regelt die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren, die für die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus gelten. Die neue Verordnung des Bundesrats tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Wie bisher können Medienschaffende von der Bundeskanzlei akkreditiert werden, wenn sie im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit in Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Medienschaffende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können einen Zutrittsausweis beantragen.

Die Akkreditierungen gelten auch für die Bundesversammlung und erlauben den Medienschaffenden den Zugang zum Parlamentsgebäude. Neu erhält die Bundeskanzlei den Auftrag, elektronisch ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das die Namen der Medienschaffenden mit Akkreditierung oder Zutrittsausweis und ihren Arbeitgeber enthält.