Die Stimmberechtigten des Fürstentums Liechtenstein können im kommenden März schon wieder über das erst am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Tabakpräventionsgesetz mit seinem Werbeverbot für Tabakprodukte in der Presse und in den elektronischen Medien abstimmen. Dies gab die Regierungskanzlei am Montag bekannt. Beim konkret vorliegenden Referendum geht es um Änderungen, die der Gastronomieverband mit einer Initiative vorgeschlagen und das Parlament gutgeheissen hatte. Insbesondere sollen separate Raucherräume in Restaurants sowie spezielle Raucherbetriebe erlaubt werden, was heute verboten ist. - Siehe auch: Liechtenstein mit Tabak-Werbe- und -Rauchverbot
Montag
29.12.2008