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Donnerstag
24.02.2005

Der Streit um die Internet-Domain Maggi.com hat vor dem schweizerischen Bundesgericht geendet. Ein Privatmann namens Maggi muss den Domainnamen www.maggi.com seiner Familien-Website an die Maggi-Unternehmen und Nestlé abgeben. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Nidwaldner Kantonsgerichts bestätigt. Der Domainname www.maggi.com war 1996 von einer Treuhandfirma registriert und 2001 auf den Familienvater übertragen worden. Seit 2002 betreibt er unter der Bezeichnung seine Familien-Homepage. Ein Pop-up-Fenster und ein Link verweisen auf die Maggi-Produkte.

2001 hatte das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) im Streit um den Domainnamen zu Ungunsten der Maggi-Unternehmen und der Markeninhaberin Nestlé entschieden. 2004 verpflichtete dann aber das Nidwaldner Kantonsgericht den Privatmann zur Übertragung der Adresse auf Nestlé. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun bestätigt und die Berufung des Familienvaters abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern sind zwar beide Parteien an der Bezeichnung Maggi berechtigt. Auf der einen Seite stehe das Namensrecht der Privatperson, auf der anderen das Marken-, Firmen- und Wettbewerbsrecht der zwei Firmen.

Das Kantonsgericht habe zu Recht erkannt, dass in diesem Konflikt die Interessen von Nestlé und Maggi vorgingen. Zunächst sei es zutreffend davon ausgegangen, dass Internet-Benutzer Maggi nicht mit einem unbekannten Familiennamen, sondern mit der berühmten Marke verbinden würden. Weiter habe die Vorinstanz richtigerweise das Interesse der beiden Firmen berücksichtigt, von Kunden und Partnern im Internet unter dem berühmten Zeichen kontaktiert und nicht verwechselt zu werden. Umgekehrt habe sie es als zumutbar erachten dürfen, dass der bisherige Inhaber seinem Namen einen Zusatz beifüge. Siehe auch Domains mit Umlauten: Erste Gerichtsfälle bahnen sich an und Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch