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Donnerstag
11.12.2014

Medien / Publizistik

Das Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot gegen das Buch «Bergsteigen im Flachland» des Berner Schriftstellers Urs Mannhart wird vom Bundesgericht nicht aufgehoben, da es sich beim Zürcher Handelsgerichtsurteil um einen sogenannten Zwischenentscheid handelt. Dagegen können die Bundesrichter in Lausanne nur vorgehen, wenn dem Kläger ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht. Diesen wiederum konnte der Schriftsteller Mannhart nicht aufzeigen.

Das ursprüngliche Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot wurde im September 2014 vom österreichischen Reporter Thomas Brunnsteiner erwirkt, da er Passagen aus seinem Buch «Bis ins Eismeer» in Mannharts Buch «Bergsteigen im Flachland» wiedererkannte. Da Brunnsteiner am Handelsgericht Zürich seinerseits auf 25 Prozent aller Einnahmen eines Buches klagt, dessen Publikation er selbst untersagt hat, fügt er sich selbst Schaden zu. Der Klein Report meint: Statt Win-win gibts in dieser Angelegenheit offenbar nur Verlierer.