Die ab 1. August verbindliche Rechtschreibreform wird minim zurückbuchstabiert. Am Freitag hat der aus Vertretern aller deutschsprachiger Länder bestehende Rat für deutsche Rechtschreibung Abänderungsvorschläge beschlossen. Der 38-köpfige Rat, dem auch 9 Vertreter aus der Schweiz angehören, tagte an seiner Sitzung in Mannheim zur besonders umstrittenen Getrennt- und Zusammenschreibung. Neu sollen - wie vor dem 1. August 1998 - Verben wie «vollquatschen» oder «auseinandersetzen» zusammen geschrieben werden, da sie vom Sinn her eine Einheit bilden. Die Vorschläge müssen nun noch den politischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden - in Deutschland der Kultusministerkonferenz (KMK), in der Schweiz der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK).
Die KMK hatte bereits am Donnerstag beschlossen, für die strittigen, vom Rat noch diskutierten Fälle die Toleranz über den 1. August 2005 hinaus zu verlängern. Auch das EDK sieht laut einer Mitteilung vom Freitag dieses Vorgehen als «sinnvoll» an. Beschlossen sei aber noch nichts. Nur in den unbestrittenen Fällen werden Schulkindern der deutschsprachigen Länder also ab 1. August Fehler angerechnet. In den übrigen werden alte beziehungsweise «falsche» Schreibweisen weiter wie während der 7-jährigen Übergangsfrist zwar angestrichen, aber nicht gewertet. Neben der Getrennt- und Zusammenschreibung wollen die Sprachhüter auch Änderungen zur Silbentrennung und Zeichensetzung sowie zur Eindeutschung von Fremdwörtern vorlegen.
Für die Laut-Buchstaben-Zuordnung, die Schreibweise mit Bindestrich sowie die Gross- und Kleinschreibung endet aber am 31. Juli die Übergangszeit bei der Fehlerkorrektur. Hier werden vom Rat keine Abänderungswünsche erwartet. Der nach heftiger Kritik an der Rechtschreibreform initiierte Rat für deutsche Rechtschreibung hatte sich Ende vergangenen Jahres konstituiert. Er setzt sich aus Sprachwissenschaftlern, Vertretern von Verlagen, Schriftsteller- und Journalistenverbänden sowie Lehrerorganisationen zusammen, aus Befürwortern ebenso wie Gegnern.
Samstag
04.06.2005