Die deutsche Publikation «Zeitungszeugen» darf weiterhin Zeitungen aus der Nazi-Zeit nachdrucken und als Beilage verkaufen. Allerdings nur Blätter, die bis einschliesslich 1938 (also vor dem Ausbruch des 2. Weltkriegs) erschienen sind. Dies entschied das Landgericht München am Mittwoch. Das Urheberrecht werde nicht tangiert, da dieses nach 70 Jahren erlösche. Der Freistaat Bayern wollte den Nachdruck verbieten, weil es Befürchtungen gibt, dass die Nachdrucke missbraucht werden und beispielsweise in neonazistischen Kreisen kursieren könnten. Peter McGee, der englische Herausgeber von «Zeitungszeugen», sieht die Nachdrucke als historisch wertvolle Erinnerungsstücke, welche die damalige Zeit direkter vermitteln könnten als beispielsweise Lehrbücher.
Mittwoch
25.03.2009