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Samstag
05.04.2008

Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates will «übersexualisierte und geschlechterdiskriminierende» Werbung nicht gesetzlich verbieten. Sie lehnt eine Initiative des inzwischen aus dem Rat ausgeschiedenen EVP-Abgeordneten Heiner Studer (AG) ab. Das Strafrecht setze der öffentlichen Werbung mit dem Pornografieverbot bereits gewisse Grenzen, hält die RK in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung fest. Ein strikteres Verbot wäre ihrer Ansicht nach schwer durchsetzbar.

Auch die vom Initianten angeregte Schaffung einer Ombudsstelle lehnt die Kommission ab. Die Schweizerische Lauterkeitskommission der Branche werte geschlechterdiskriminierende Werbung als unlauter. Sie könne flexibler und rascher eingreifen als eine staatliche Stelle. Im Übrigen seien für Werbevorschriften Kantone und Gemeinden zuständig, schreibt die Rechtskommission in ihrer Erklärung weiter. Diese könnten «den regional unterschiedlichen Sensibilitäten» Rechnung tragen.