Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) erachtet den Revisionsvorschlag des Bundesrates für eine Neuregelung der Radio- und Fernsehabgabe für richtig, hat aber einige Abschwächungen vorgeschlagen.
Die Kommission sprach sich mit 14 zu 10 Stimmen für eine Abmeldemöglichkeit für Haushalte, das «Opting out», aus. «Die Mehrheit der KVF will damit verhindern, dass die Gebühr von Haushalten entrichtet werden muss, die nach wie vor keine Radio- und Fernsehprogramme empfangen», teilten die Parlamentsdienste mit.
Ob diese Regelung auch in Zukunft bestand haben soll, darüber ist sich die Kommission nicht einig. «Zumindest soll die Neuregelung der Radio- und Fernsehabgabe eine Übergangsfrist mit einer entsprechenden Abmeldemöglichkeit vorsehen», heisst es.
Kein «Opting out» soll es für Unternehmen geben. Die Kommissionsmitglieder entschieden mit 15 zu 8 Stimmen dagegen, weil die Kommission der Ansicht ist, dass eine solche die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem trage und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge habe.
Eine Finanzierung der Radio- und Fernsehgebühren über die Mehrwertsteuer lehnte die Nationalratskommission ebenfalls ab. Die Mitglieder sprachen sich mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen dagegen aus. Der Vorschlag der Erhebung einer eigenen Abgabe zusammen mit der direkten Bundessteuer fand in der KVF ebenfalls keine Mehrheit. Die Kommission verwarf ihn mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Die KVF beantragt zudem mit 19 zu 4 Stimmen, den Abgabenanteil der privaten Veranstalter bei 4 bis 5 Prozent anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 3 bis 5 Prozent festzulegen. Die Kommission spreche sich damit zwar für die Flexibilisierung des Systems aus, dank welcher einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können, allerdings soll der Mindestprozentsatz nach Ansicht der Kommissionsmehrheit dem heutigen fixen Prozentsatz von 4 Prozent entsprechen.
Die Überschüsse aus dem Gebührensplitting, die bis heute angehäuft wurden, sollen den Gebührenzahlern zurückerstattet werden. Die Kommission stimmte dem entsprechenden Antrag des Bundesrates allerdings nur mit 12 zu 11 Stimmen zu. Eine Minderheit ist der Meinung, die Überschüsse sollten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren verwendet werden.