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Dienstag
14.10.2008

Für Bücher sollen wieder feste Preise gelten wie vor dem Jahr 2007. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hat am Dienstag mit 13 zu 10 Stimmen einen Gesetzesentwurf gutgeheissen, der nun in eine Vernehmlassung geht. Gemäss WAK-Beschluss sollen die Bücher obligatorisch einen fixen Preis für die ganze Schweiz haben, der durch die Verlage oder die Importeure festzulegen sei. Die Dauer der Buchpreisbindung soll 18 Monate betragen. Einzelhändler können bis zu 5 Prozent Rabatt gewähren.

Bei Buchpreisen, die markant über den Preisen im Ausland liegen, soll der Eidgenössische Preisüberwacher eingreifen und die zulässige Preisdifferenz für die ganze Branche festlegen können. Für den Fall, dass die Preisbildung nicht eingehalten wird, soll ein Schiedsgericht geschaffen werden.

Nach Ansicht der WAK-Mehrheit garantiert die Buchpreisbindung ein dichtes Buchhandlungsnetz, das den Zugang der Bevölkerung zu Lesestoff und zu einem grossen Angebot offenhalte. Ein Buch sei ein Kulturgut und nicht einfach ein Markenartikel, sagte WAK-Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) vor den Medien in Bern.

Die WAK-Minderheit sieht in der Wiedereinführung der Einheitspreise für Bücher nur eine kurzfristige Überlebenshilfe für Buchhandlungen. Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes könne durch regulierte Preise kaum beeinflusst werden. Zudem sei die Verfassungsmässigkeit des Buchpreisbindungsgesetzes fragwürdig.