Zwar hat es der Bund abgelehnt, ein Register der Interessenbindungen der akkreditierten Bundeshausjournalistinnen und -journalisten anzulegen, er soll aber prüfen, wie mehr Transparenz herzustellen sei. Zu diesem Zweck hat der Nationalrat am Freitag eine Motion überwiesen. Einen Zwang zur Offenlegung von Parteimitgliedschaften und Angehörigkeit zu politisch relevanten Organisationen lehnte die Grosse Kammer wie früher der Ständerat allerdings ab, weil dies die verfassungsmässig garantierte Medienfreiheit tangieren würde.
Die Medienschaffenden seien von den Verlagen angestellt und ihnen gegenüber auch zur Qualität verpflichtet, nicht aber gegenüber der Bundesversammlung oder der Bundeskanzlei, hiess es etwa im Nationalrat. Zudem gebe es den Ehrenkodex des Presserates, Standesregeln sowie hausinterne Regeln der Medien. Mit 116 zu 56 Stimmen überwies der Nationalrat schliesslich die Motion in der Ständeratsfassung.
Freitag
23.03.2007