Der Nationalrat sieht keinen Grund, den Konsumentenschutz bei Internetgeschäften und im Fernabsatz auszubauen. Mit 110 zu 66 Stimmen hat er am Donnerstag eine Initiative der Geschäftsprüfungskommission (GPK) abgelehnt. Die GPK wollte eine Identifikationspflicht für inländische Internetanbieter, ein nicht wegbedingbares Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung und ein Widerrufsrecht. Für den elektronischen Abschluss von Verträgen brauche es spezielle Gesetzesvorschriften.
Die Ratsmehrheit schloss sich dem Ablehnungsantrag der Rechtskommission (RK) an. Anders als beim Haustürverkauf gebe es beim Vertragsabschluss am Computer keinen Überrumpelungseffekt, argumentierte ein Gegner des Vorstosses. Zusätzliche Bestimmungen wie ein Widerrufsrecht brächten nur Unsicherheit in den Vertrag. Handlungsbedarf sei gegeben, meinte dagegen eine Befürworterin der Initiative ohne Erfolg. Bei 30 Prozent der vorausbezahlten und dann nicht gelieferten Ware gebe es heute keinen Ersatz.
Donnerstag
20.12.2007