Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 137 zu 26 Stimmen bei 19 Enthaltungen das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet. Es will den Service Public der SRG und die Überlebenschancen der Privatstationen stärken. Mit 99 zu 69 Stimmen hielt der Rat gegen den Antrag von Rudolf Aeschbacher (EVP/ZH) an der «asymmetrischen» Werbeordnung fest. Der SRG soll Werbung für Alkoholika, Politik, Abstimmungen und Religionsgemeinschaften verboten bleiben. Den Privatradio- und -TV-Stationen stehen diese Werbefelder offen.
Nur für Schnaps, Tabak und rezeptpflichtige Medikamente dürfen die Privaten keine Werbespots ausstrahlen, sonst sind sie frei. Doch Kindersendungen müssen reklamefrei bleiben. In den Radioprogrammen der SRG ist Werbung wie bisher verboten. Sponsoring bleibt erlaubt, wenn keine Werbebotschaften verbreitet werden. Die Werbeeinschränkungen für die SRG sollen laut Nationalratsbeschluss auch für ausländische Privatsender wie Sat.1, RTL oder M6 mit Werbefenstern in der Schweiz gelten. Dies dürfte allerdings gegen ein europäisches Abkommen gegen Diskriminierung verstossen, sagte Kommissionspräsident Peter Vollmer (SP/BE).
Privatradios und Privat-Fernsehstationen mit Leistungsauftrag sollen 4% der SRG-Empfangsgebühren von 1,1 Mrd. Franken erhalten (Gebührensplitting). Damit steigen die Subventionen, die ein Massensterben von Lokalradios verhindern sollen, von heute 12 auf rund 44 Mio. Franken pro Jahr. Eine Konzession, Radio oder Fernsehen zu machen, erhält nur, wer die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Mit dieser Bestimmung will der Nationalrat dem Konzernjournalismus vorbeugen. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn ein Veranstalter seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
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Donnerstag
18.03.2004