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Freitag
23.03.2007

Der Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer soll nicht wegen eines Zeitungskommentars strafrechtlich verfolgt werden. Die grosse Kammer hat es am Freitag abgelehnt, die parlamentarische Immunität des «Schweizerzeit»-Verlegers aufzuheben. Ein Berner Anwalt hatte gegen Schlüer Strafanzeige eingereicht, weil ihn dieser in seinem Blatt als anonymen Denunzianten bezeichnet hatte. Der Vorwurf lautete auf unlauteren Wettbewerb, Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung.

Wenn eine inkriminierte Handlung mit der Amtstätigkeit oder der öffentlichen Stellung eines Abgeordneten zusammenhängt, muss das Parlament die «relative Immunität» aufheben, bevor ein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Der Nationalrat hat jetzt den fraglichen Zusammenhang bejaht: Schlüer habe den beanstandeten Artikel als Nationalrat in einer politischen Auseinandersetzung verfasst. Wäre er nicht Nationalrat, hätte es aller Wahrscheinlichkeit nach auch keine Strafanzeige gegeben.

Die Kommissionsminderheit argumentierte vergeblich, dass sich Schlüer «wie irgendein Chefredaktor» geäussert habe und deshalb nicht anders zu behandeln sei als «irgendein Journalist». Doch die Ratsmehrheit hielt an der Immunität fest. Das Interesse an der ungehinderten Ausübung des politischen Mandats im Nationalrat müsse den Vorrang vor dem Interesse einer Strafverfolgung haben. Für die Aufhebung der Immunität seien die Anschuldigungen nicht schwer genug. Der Nationalrat folgt damit auch in diesem Fall der langjährigen restriktiven Praxis des Parlaments. Letztmals haben die Räte 1991 die relative Immunität des damaligen Nationalrates Jean Ziegler (SP/GE) in einem Fall übler Nachrede aufgehoben. Alle andern Abgeordneten blieben verschont, so zweimal auch der heutige Bundesrat Christoph Blocher.