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Dienstag
17.03.2009

Der streitbare SVP-Nationalrat, «Weltwoche»-Kolumnist und gelegentliche «Sonntalk»-Gast auf TeleZüri, Christoph Mörgeli, kann seine parlamentarische Immunität im Fall «Mörgele-Mengele» behalten. Die grosse Kammer des Parlaments hat am Dienstag mit 152 gegen 20 Stimmen eine Forderung der Bundesanwaltschaft abgelehnt, Mörgeli wegen Amtsgeheimnisverletzung anklagen zu können. Mörgeli hatte im Februar 2008 publik gemacht, dass der damalige Bundespräsident Pascal Couchepin in einer Kommissionssitzung von «Mörgele» gesprochen hatte, was als Hinweis auf KZ-Arzt Josef Mengele verstanden worden war.

Nach dem parlamentarischen «Freispruch» sagte Mörgeli gegenüber dem Klein Report am Dienstag, er würde in einem gleichen Fall wieder gleich handeln. «Das Amtsgeheimnis soll nur politische Geschäfte schützen», betonte er, «ich will aber in anderen Fällen sagen können, was los ist.» - Kurzer Rückblick auf den «Fall Mörgele-Mengele: Fünf Nationalräte erhalten Verweis - im «Mörgele-Mengele»-Fall