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Dienstag
19.06.2007

Der Bund soll die Posttaxen nur noch für Regional- und Lokalblätter und für die kleinere Mitgliederpresse verbilligen. Der Nationalrat ist damit einverstanden, will für die indirekte Presseförderung aber 60 statt nur 30 Millionen Franken einsetzen. Ohne Widerstand liess der Nationalrat am Dienstag sein Modell fahren. Er wollte ursprünglich, dass die Post weiterhin allen Zeitungen Vorzugspreise gewährt und vom Bund dafür jährlich maximal 60 Millionen Franken erhält. 20 weitere Millionen hätte die Post bekommen, um die Beförderung kleinauflagiger Titel zusätzlich zu verbilligen.

Auf Antrag der Kommission schloss sich der Nationalrat dem Konzept des Ständerates an, der keine «Giesskanne» für Grossverlage wollte. Profitieren sollen nur Regional- und Lokalzeitungen bis zu einer Auflage von 40 000 und Mitgliederblätter nicht gewinnorientierter Organisationen bis zu einer Auflage von 300 000 Exemplaren. Nur auf halbem Weg entgegenkommen wollte der Nationalrat der kleinen Kammer aber bei der Höhe der Bundeshilfe. Mit 86 zu 77 Stimmen verdoppelte er diese für die Regional- und Lokalpresse von 20 auf 40 Millionen und für die Mitgliederpresse von 10 auf 20 Millionen. Das Nachsehen hatte eine von Filippo Leutenegger (FDP/ZH) angeführte Minderheit, die dem Ständerat folgen wollte.

Die Minderheit und Bundesrat Moritz Leuenberger wiesen erfolglos darauf hin, dass die tieferen Beträge genügten. Sonst komme die privilegierte Presse zu einer Gratisdistribution. Der Rat wollte den Fördereffekt zugunsten der für die Demokratie wichtigen kleinauflagigen Titel verstärken und bei der Mitgliederpresse die heutigen Endpreise garantieren. Mit 88 zu 76 Stimmen befristete der Rat nur die Hilfe zugunsten der Mitgliederpresse bis Ende 2011. Die Minderheit plädierte mit dem Ständerat dafür, auch die Förderung der Regional- und Lokalpresse zu befristen.

Die Änderung des Postgesetzes geht nochmals zurück in den Ständerat. Hält dieser fest, braucht es eine Einigungskonferenz. Von Anfang an einig waren sich die Räte darin, dass die Verbilligung der Zeitungstransporttaxen Ende 2007 nicht gänzlich auslaufen darf, wie dies das Parlament früher beschlossen hatte und es der Bundesrat gerne gesehen hätte.