Die Deutschschweiz wird nicht zur alten Rechtschreibung zurückkehren. Der Nationalrat hat am Freitag stillschweigend von einer entsprechenden Petition von Rechtsprofessoren Kenntnis genommen, ohne ihr Folge zu leisten. Im Kampf gegen die Rechtschreibereform hatten sich im Februar letzten Jahres über 50 Professoren an die Parlamente in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich gewandt. Sie stossen sich an gravierenden Mängeln der Reform und insbesondere an den neuen Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung.
Die grosse Zahl offensichtlicher Missgriffe machen das Reformwerk nach Ansicht der Professoren unbrauchbar. Zudem würden die neuen Regeln vom überwiegenden Teil der Sprachgemeinschaft nicht akzeptiert. In öffentlichen Publikationen häuften sich Fehler sowie die unterschiedlichsten Schreibweisen. Darum müsse man zur alten Rechtschreibung zurückkehren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats kam jedoch zum Schluss, dass eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung nicht in Frage komme. Auch diese weise zahlreiche Mängel auf.
Sie hielt aber fest, dass das neue Regelwerk in seiner jetzigen Form nicht konsensfähig sei. Eine mehrheitsfähige Lösung könne nur durch eine Anpassung der Rechtschreibung erzielt werden. Die WBK bat deshalb die Schweizer Delegation im Rat für Rechtschreibung, auf einen Konsens in ihrem Sinne hinzuwirken.
Freitag
18.03.2005