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Dienstag
19.03.2002

Pilotprojekte zur Stimmabgabe per Mausklick erhalten in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat das neue Bundesgesetz über die politischen Rechte mit 126 zu 26 Stimmen gutgeheissen. Das Eintreten auf das Gesetz war in der grossen Kammer unbestritten, die Geister schieden sich indessen an der Rechtsgrundlage für zeitlich befristete und räumlich begrenzte «e-voting»-Projekte. Die SVP wollte den entsprechenden Paragraphen aus dem Regelwerk kippen. Der zweite strittige Punkt: Das neue Gesetz räumt dem Bund die Möglichkeit ein, vor Wahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen. Für die SVP stellt dieser Passus «eine unerlaubte Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler» dar. Ihre Streichungsanträge fielen im Rat jedoch durch. Mehr dazu unter: Bundesrat warnt vor Pannen beim «Vote électronique» und Pilotprojekt «E-voting» im Kanton Genf