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Mittwoch
27.05.2009

In der Schweiz soll die Buchpreisbindung wieder eingeführt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesvorlage seiner Wirtschaftskommission (WAK) verabschiedet. Die Befürworter, die vor allem aus der Ratslinken stammen, versprechen sich durch die Regulierung mehr Vielfalt in der Branche, und zwar sowohl beim Angebot als auch bei der Zahl der Buchhandlungen.

Indem Verleger oder Importeure für mindestens 18 Monate die Buchpreise verbindlich festlegen, soll es den Verlagen nämlich ermöglicht werden, mit den gut laufenden Büchern die weniger erfolgreichen mitzufinanzieren. WAK-Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) plädierte im Namen der Kommissionsmehrheit dafür, dem Buch als Kulturgut eine besondere Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Gegner aus dem bürgerlichen Lager kritisierten neben der fehlenden Verfassungsgrundlage jedoch insbesondere die Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und wiesen darauf hin, dass für die Kulturförderung andere Instrumente zur Verfügung stünden. Auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard warnte erneut: «Wir sollten nicht einem ganzen Wirtschaftszweig ein so enges Korsett anlegen.»

Schliesslich sprach sich der Rat mit 103 zu 74 Stimmen für das neue Gesetz aus. Anträge aus den Reihen der SVP auf Nichteintreten und Rückweisung an die WAK wurden abgelehnt. Mit 149 zu 25 Stimmen verworfen wurde jedoch die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Kontrolle durch den Preisüberwacher. Stattdessen wurde das Bandbreitenmodell angenommen, das den Verlegern oder Importeuren erlaubt, die Schweizer Preise zwischen 100 und 120 Prozent der Preise im Verlagsland festzulegen.

In der Deutschschweiz besteht seit Mai 2007 keine Buchpreisbindung mehr, nachdem das Bundesgericht diese als unzulässige Wettbewerbsabrede beurteilt hatte. In der Romandie wurden die Bücherpreise bereits Anfang der 1990-er Jahre freigegeben, während sie in der italienischsprachigen Schweiz immer frei waren.