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Donnerstag
22.09.2005

Die Privatradios und die Privatfernsehstationen sollen je 4% der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag bei der Differenzbereinigung des Radio- und Fernsehgesetzes für einen fixen Anteil ausgesprochen. Die 4% machen für die Privatradios 16 Mio., für die Privat-TV 28 Mio. Franken aus. Der Ständerat wollte für die Radios 3 bis 5% der 400 Mio. Franken Radiogebühren und für die TV-Sender 2 bis 5% der 700 Mio. Franken Fernsehgebühren einsetzen. Heute erhalten die Radios 8 Mio. und die TV-Stationen 5 Mio. Franken. Bundesrat Moritz Leuenberger votierte vergeblich gegen einen Mindestanteil, der unabhängig von den Bedürfnissen ausgeschüttet werden muss. Er hätte sich einen Höchstbetrag von 4% gewünscht. Ein fixer Anteil gebe der SRG Planungssicherheit, argumentierte Kommissionssprecher Peter Vollmer (SP/BE).

Mit 97:63 Stimmen entschied der Nationalrat, dass der Bund die Hälfte der Kosten des von ihm bei der SRG bestellten publizistischen Angebots für das Ausland übernimmt. Bisher bezahlte der Bund 15 Mio. Franken für Swissinfo, die aber im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 ab 2007 gestrichen werden. Bei der Werbeordnung bestätigte der Nationalrat das absolute Verbot von Politwerbung. Er lehnte es mit 92:82 Stimmen ab, eine Ausnahme für die Privatradios zu machen. Die finanzstarken Gruppen dürften aus staatspolitischen Gründen keinen Vorteil bei Wahlen und Abstimmungen erhalten, sagte Leuenberger.

Das Werbeverbot für Alkoholika gilt nicht nur für die SRG, sondern wird neu auch auf die privaten nationalen oder sprachregionalen TV-Stationen und auf die ausländischen Werbefenster ausgedehnt. Damit können nur die Lokalradios und die Lokal-TV-Stationen für Bier, Wein und Most werben. Ein Sponsoringverbot für die Radios, das der SRG einen Einnahmenverlust von 15 Mio. Franken gebracht hätte, lehnte der Nationalrat mit 105:54 Stimmen ab. Der Bundesrat kann aber das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen einschränken. Vollmer rügte, dass Werbung und Sponsoring zu oft vermischt würden.

Mit 87:68 Stimmen beharrte der Nationalrat auf der Lex Russi. Der Auftritt in Werbesendungen soll regelmässigen Programm-Mitarbeitern untersagt sein. Bernhard Russi dürfte nicht mehr Skirennen kommentieren und für eine Automarke werben. Für lokale und regionale Veranstalter sind Ausnahmen möglich. Fest hielt der Nationalrat an der Bestimmung, dass ein Medienunternehmen maximal 2 Fernsehkonzessionen und 2 Radio-Konzessionen erwerben kann. Die Differenzbereinigung wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt.