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Montag
20.09.2004

Beim Bund soll öffentlich werden, was nicht ausdrücklich für geheim erklärt worden ist. Nach dem Ständerat hat am Montag der Nationalrat das Öffentlichkeitsgesetz gutgeheissen. Alle Fraktionen begrüssten mehr Transparenz in der Verwaltung. Heute gilt jedes Dokument als geheim, das nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) sieht den Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeits-vorbehalt zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt vor.

Das Öffentlichkeitsprinzip erstreckt sich auf die Bundesverwaltung sowie Organisationen wie SBB, Post, Pro Helvetia und Nationalfonds. Ausgenommen sind die Nationalbank, die Bankenkommission, Stellen von AHV, IV und Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Unfallversicherer und die Suva.

Künftig kann jede Person in amtliche Dokumente Einsicht nehmen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dieser Zugang kann nur eingeschränkt werden, wenn öffentliche Interessen überwiegen oder private Interessen geschützt werden müssen. Wie bereits der Ständerat will der Nationalrat das Öffentlichkeitsprinzip nur für Dokumente anwenden, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt werden. Die grosse Kammer stellte sich in diesem Punkt gegen den Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission. Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 108 zu 0 Stimmen bei 49 Enthaltungen gut. Das BGÖ geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.