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Donnerstag
30.08.2007

Konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter, die von Gebührenanteilen profitieren, sollen den Parteien und Abstimmungskomitees vor eidgenössischen Volksabstimmungen unentgeltlich Sendezeit zur Verfügung stellen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat eine Vorlage zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes und des Gesetzes über die politischen Rechte bis zum 30. November in eine Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH), welche der Nationalrat im Frühjahr 2003 mit 106 zu 66 Stimmen angenommen hatte, hiess die SPK mit 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen das «Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes» gut. Um die Bevölkerung vor eidgenössischen Urnengängen besser zu informieren und zu motivieren, will die SPK den Parteien mit Fraktionsstärke in der Bundesversammlung sowie den Initiativ- oder Abstimmungskomitees in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen kostenlose Sendezeiten für Werbesendungen gewähren.

Die Radio- und Fernsehspots von jeweils maximal 30 Sekunden Länge und einer Gesamtdauer von höchstens drei Minuten pro Tag und Medium sollen im Zeitraum vom fünftletzten bis zum zweitletzten Samstag vor dem Urnengang ausgestrahlt werden können. Die Produktionskosten sollen die Parteien und Komitees tragen. Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie in Programmen der privaten Veranstalter, die Gebührenanteile erhalten.