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Mittwoch
12.05.2004

Wirklich gezittert hat man beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wohl nicht, als ein Zuschauer vom Verwaltungsgericht Mainz die Übertragung der Prinzenhochzeit in Dänemark verbieten und die Ausstrahlung von Nachrichten erzwingen wollte. Ein Zuschauer habe grundsätzlich keinen Anspruch auf die Ausstrahlung bestimmter Fernsehsendungen, urteilte das Mainzer Gericht am Mittwoch. Das ZDF darf die Vermählung des dänischen Kronprinzen Frederik mit der Australierin Mary Donaldson am Freitag übertragen. Ausserdem, befanden die Damen und Herren im Talar, gebe es im konkreten Fall keine Überschneidung der Sendeplätze für Nachrichten und Hochzeit.