Die türkische Regierung hat in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen stärkeren Schutz der Meinungsfreiheit zugesichert. «Die vom Gericht gegen die Türkei verhängten Urteile zeigen deutlich, dass das türkische Recht unverzüglich in Einklang mit Artikel 10 der Menschenrechtskonvention gebracht werden muss», heisst es in der Zusicherung. Die türkische Regierung verpflichte sich daher, alle nötigen Änderungen in Recht und Rechtspraxis vorzunehmen. Das teilte der Gerichtshof am Donnerstag in Strassburg mit. Hintergrund ist die Klage eines türkischen Journalisten, der 1995 wegen eines Zeitungsartikels zu elf Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Unter Berufung auf die Meinungsfreiheit hatte der 31-Jährige in Strassburg gegen sein Land geklagt. Dort einigten sich beide Seiten am Donnerstag gütlich auf eine Entschädigung von 7000 Euro (rund 11 000 Franken).
Donnerstag
09.10.2003