Am kommenden Sonntag tritt ein EU-weites Werbeverbot für Tabak in Kraft. Dann ist Reklame in Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Internet ebenso untersagt wie Sponsoring bei internationalen Sportereignissen. Zwar setzten mehrere EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie noch nicht in eigenes Recht um, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel kritisierte. Dennoch ist Gesundheitskommissar Markos Kyprianou überzeugt: «Diese Richtlinie wird Leben retten.» Erlaubt bleibt die Tabakwerbung auf Plakatwänden, in Kinos und andere Arten der Verkaufsförderung (Merchandising). Bei Ereignissen internationaler Dimension - etwa Formel-1-Rennen - ist grossflächige Sponsorenwerbung der Zigarettenindustrie künftig aber verboten, wie ein Kommissionssprecher erklärte.
Das letzte Wort wird jedoch der Europäische Gerichtshof haben. Die deutsche Regierung und die Betreiber des Nürburgrings zweifeln die Rechtmässigkeit der EU-Bestimmungen an. Für die Schweiz ändert sich durch die EU-Richtlinie nichts. Tabakwerbung in Radio und Fernsehen ist verboten, Einschränkungen für Printmedien gibt es aber nicht. Tabakfirmen können zudem weiter Veranstaltungen - auch solche mit internationaler Ausstrahlung - sponsern. Als einzige Einschränkung gilt der Jugendschutz. Allerdings sieht der Bundesrat in seiner Legislaturplanung vor, eine Vorlage zur Einschränkung der Tabakwerbung und des
Tabaksponsorings zu erarbeiten.
Die Einschränkungen müssen mindestens dem Tabakrahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genügen, das die Schweiz ratifizieren will. Wie weit sie schliesslich gehen werden, liegt in der Kompetenz des Parlaments. Bisher wollte die Parlamentsmehrheit von Werbeverboten analog zur EU nichts wissen. In kantonaler Kompetenz sind Einschränkungen der Plakate für Tabakwerbung. Genf, Baselstadt und Zug kennen solche Bestimmungen, in der Mehrheit der anderen Kantone werden derzeit Regelungen erarbeitet. Siehe auch: Vereinbarung von Lauterkeitskommission mit Swiss Cigarette aktualisiert
Mittwoch
27.07.2005