Nach der Tötung eines Taxifahrers in Wetzikon, im Zürcher Oberland, haben die Zürcher Polizei- und Justiz-Behörden eine Informationssperre erlassen. Erst kommende Woche wollen sie an einer Medienkonferenz über ihre Erkenntnisse zum Fall informieren. Klar ist, dass das Obergericht am 31. August im Fahndungssystem «Ripol» eine Verhaftungsverfügung für den mutmasslichen Täter ausgeschrieben hatte. Dennoch geschah nichts bis zum Tötungsdelikt vom 16. September.
Das Bezirksgericht Meilen hatte den mehrfach vorbestraften Mann Anfang September aus einem fürsorgerischen Freiheitsentzug aus einer Klinik entlasssen, ohne zu wissen, dass er zur Verhaftung ausgeschrieben war. Laut Obergerichtspräsident Rainer Klopfer stand dahinter nicht eine Unterlassung des Bezirksgerichts. Der dortige Zivilrichter habe aufgrund von Bestimmungen in Sachen Datenschutz und Amtsgeheimnis gar kein Recht gehabt, die strafrechtlichen Akten des Obergerichts einzusehen.
Dass in den letzten Tagen verschiedene Amtsstellen selbstständig und ohne Absprache untereinander den Medien Informationen lieferten, habe die Aufklärung der Hintergründe erschwert, sagte Klopfer. Man recherchiere, was schief gelaufen sei, und werde die Ergebnisse am kommenden Donnerstag oder Freitag den Medien darlegen. Bis dahin dürfe keine Amtsstelle mehr Auskunft geben.
Die Informationssperre ist allerdings keine vollständige, da sie nur die Behörden betrifft. Gegenüber dem Privatsender «Radio 24» erzählte am Freitag die Mutter des mutmasslichen Täters, sie habe die Behörden und die Psychiatrische Klinik eindringlich gewarnt. Ihr Sohn sei «nicht mehr beieinander» gewesen. Sie habe gemerkt, dass das «nicht nur ein Absturz» gewesen sei. Der Mann war schon früher nach Drogen- und Alkoholkonsum immer wieder als sehr aggressiv aufgefallen.
Freitag
28.09.2007