Vor dem Kreisgericht in Bern müssen sich seit Montag drei junge Männer wegen Betrugs auf einer Internet-Auktionsplattform verantworten. Sie sind weitgehend geständig, unter falscher Identität Waren gekauft, aber nicht bezahlt zu haben. Das Deliktsgut verhökerten sie umgehend wieder via Internet. Den drei Schweizern im Alter zwischen 21 und 28 Jahren werden gegen 300 Fälle zur Last gelegt. Die Deliktsumme bezifferte das Gericht mit rund 193 000 Franken.
In einem teilweise aufwändigen Prozedere gelang es den mutmasslichen Betrügern mit gefälscher Identität die Kontrollmechanismen der Auktionsplattformen zu umgehen und Userkonten zu eröffnen. Im Internet wurden Waren im Wert zwischen lediglich einigen wenigen Franken und mehreren tausend Franken gekauft oder ersteigert. Den Kaufpreis blieben die Täter schuldig, darauf vertrauend, dass Nachforschungen zu den Uskerkonten dank der gefälschen Identität ins Leere laufen würden. Einer der beiden mutmasslichen Haupttäter gab an, von einer Fernsehsendung über Internetbetrug zu den Taten animiert worden zu sein. Das Kreisgericht wird sein Urteil am Mittwoch eröffnen.
Montag
19.03.2007