Die Schweizer Musikschaffenden kritisieren die geplante Revision des Urheberrechtsgesetzes. Der Bundesrat mache dabei unnötige Konzessionen gegenüber Radio- und TV-Sendern, Online-Anbietern und den Herstellern von bespielbaren Tonträgern. Die in der Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa) zusammengeschlossenen Musikschaffenden verabschiedeten am Samstag an ihrer Generalversammlung in Bern eine Resolution. Darin warnen sie vor einer Aushöhlung ihrer Rechte, wie es in einem Communiqué heisst. Insbesondere kritisiert die Suisa, dass die Rechte an Werken, die im Arbeitsvertrag oder im Auftrag geschaffen werden, nach dem Vorschlag des Bundesrats dem Arbeit- oder Auftraggeber zustehen sollen. Sie kritisiert weiter, dass die Vergütung auf bespielbaren Tonträgern, mit der die Rechtsinhaber für das private Kopieren entschädigt werden, abgeschafft werden soll.
Das Geschäft mit der Kultur sei heute einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, heisst es in der Resolution. Es sei deshalb eine falsche Politik, den Urhebern, ohne die diese Branche nicht existieren könne, einen erheblichen Teil ihrer Existenzgrundlage zu entziehen. Wie die Suisa weiter mitteilte, stieg 2005 der Gesamtumsatz aus der Verwaltung von Urheberrechten um drei Prozent auf 136,7 Mio. Franken. Dieses befriedigende Resultat dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Musikschaffenden einem rauen Klima ausgesetzt seien.
Samstag
17.06.2006