Die EU-Kommission geht gegen europäische Musik-Verwertungsgesellschaften wegen Wettbewerbsverstössen vor. Ins Fadenkreuz geraten Verwertungs- oder Wiederverwertungsrechte für Internet-, Kabel-, und Satelliten-Übertragungen. Die traditionelle Rechte-Verwertung werde hingegen nicht angegriffen, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Die Behörde stösst sich in den genannten Bereichen daran, dass Künstler ihre Rechte nur an ihre nationale Verwertungsgesellschaft übertragen können. Kommerzielle Nutzer müssten für jedes einzelne Land die Rechte beantragen.
Die Kommission eröffnete förmliche Marktmissbrauchs-Verfahren gegen die Internationale Vereinigung der Gesellschaften von Autoren und Komponisten (CISAC) und die jeweiligen nationalen Gesellschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission kann gegen Unternehmen kartellrechtlich vorgehen, falls diese eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Im schlimmsten Fall droht bei solchen Verfahren eine Busse in Höhe von 10% eines Jahresumsatzes.
Dienstag
07.02.2006