Das Landgericht München hat OpenAI untersagt, urheberrechtlich geschützte Liedtexte in seiner KI ChatGPT zu nutzen.
Die Richter stellen sich in vielen Punkten hinter die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht.
Diese hatte wegen neun bekannter Songs geklagt, darunter «Männer» von Herbert Grönemeyer und «Über den Wolken» von Reinhard Mey.
Nach Ansicht des Gerichts hat ChatGPT die Texte nicht nur zum Training verwendet, sondern auch gespeichert und auf Anfragen nahezu wörtlich wiedergegeben. Das sei eine unerlaubte Vervielfältigung.
OpenAI muss die Nutzung künftig sein lassen, Schadensersatz leisten und der Gema Auskunft über erzielte Erträge geben.
Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Künstler sahen die Richter jedoch nicht. Die Texte seien trotz teils abgewandelter Ausgaben eindeutig erkennbar geblieben.
Das Urteil ist auch in der Medienbranche aufgeschlagen. Als «Etappensieg des Urheberrechts» bezeichnete der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) den Entscheid.
Von dem Urteil gehe eine «Signalwirkung» aus, die auch journalistische Texte umfasse.
«Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums», so der Verband. «Nach dem Gema-Urteil ist klar, dass das KI-Unternehmen für KI-erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer.»
Journalistinnen und Journalisten, die gegen KI-Entwickler vorgehen wollen, hätten nun eine bessere Rechtsposition.




