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Dienstag
22.02.2005

Mit einer Durchsuchung bei der Zeitschrift «Max» wegen Fotos von Leichen aus der Ausstellung «Körperwelten» hat die Münchner Justiz die Pressefreiheit verletzt. Das hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden. Die Redaktion war im Frühjahr 2003 durchsucht worden, weil ein Fotograf der Zeitschrift für einen Artikel sechs plastinierte Leichen des Präparators Gunther von Hagens in München nachts aufgestellt und fotografiert hatte. Die Münchner Behörden sahen darin eine Störung der Totenruhe. Sie wollten bei der Durchsuchung der «Max»-Redaktion in Hamburg herausfinden, wer für den Fotoauftrag verantwortlich war. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass der Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts München ein unangemessener Eingriff in die Pressefreiheit gewesen sei. Das Münchner Landgericht habe nicht begründet, warum der Tatvorwurf eine Durchsuchung der Redaktionsräume rechtfertigte. Zudem habe der Beschluss des Münchner Gerichts die Aktion nicht auf die vom beschuldigten Fotografen und Journalisten benutzen Räume begrenzt.