Der Zuger FDP-Ständerat Rolf Schweiger will Kinder und Jugendliche besser vor harter Pornografie im Internet schützen. Mit einer Motion hat er verlangt, den vorsätzlichen Konsum von harter Pornografie strafbar zu machen. Der Artikel im Strafgesetzbuch, der den Erwerb und Besitz von harter Pornografie verbiete, reiche als Rechtsgrundlage nicht aus, sagte die freisinnige Genfer Anwältin Sara Giardina am Montag vor den Medien in Bern. Denn der reine Konsum von harter Pornografie sei nicht strafbar. Für den Schutz von surfenden Kindern fordert die Motion auch strengere Kontrollen. Anbieter müssten verpflichtet werden, ihre Logbuchdateien statt sechs, zwölf Monate zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu halten. 300 Schweizer Fälle hätten wegen der zu kurzen Frist nicht aufgeklärt werden können.
Um Kinder von pornografischen Sites fernzuhalten, müssten Eltern von den Anbietern gratis Filterprogramme bekommen, heisst es in der Motion. Weiter müssten Anbieter, die Sites beherbergten, diese regelmässig überprüfen. Was die Würde von Kindern und Jugendlichen verletze, dürfe nicht veröffentlicht werden. Der Aufwand für Kontrollen und Überwachung werde von den Anbietern meist überschätzt, sagte Schweiger. Erhalte das Anliegen beim Staat Priorität, könne für Ermittlungen genügend Personal verfügbar gemacht werden. Ermittlungen müssten zentral geleitet, die Verfolgung einzelner Täter aber Sache der Kantone sein.
Montag
03.04.2006