Die Sendung OOPS! von SF2 hat die Programmbestimmungen nicht verletzt, befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI. Eine Moderatorin hatte in einer Sendung ein T-Shirt mit dem Aufdruck «Motherfucker» getragen. Dies sei eine Aufforderung zum Inzest und deshalb programmrechtswidrig, fand der Beschwerdeführer. Die UBI argumentierte dagegen, der Ausdruck würde von den Jugendlichen nicht in seiner wörtlichen Übersetzung verstanden. Ausserdem tauche «Motherfucker» speziell im Bereich Hip Hop als «neutraler Kraftausdruck» auf und sei so den Schweizer Jugendlichen bekannt, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Fernsehens.
Dienstag
30.10.2001