Gegen die Autoren des verbotenen Buchs über den Genfer Mordfall Stern ist Strafanzeige eingereicht worden. Die Anwälte der mutmasslichen Mörderin werfen ihnen vor, das Manuskript des Buchs trotz eines entsprechenden Verbots an Dritte weitergegeben zu haben. Ende Juli hatte die Genfer Justiz das Buch der beiden Journalisten der «Tribune de Genève» vorläufig verboten. Sie beurteilte das Werk mit Blick auf die Unschuldsvermutung als problematisch.
Später wurde der Umschlag des Buchs in verschiedenen Zeitungen abgebildet. Die Anwälte der mutmasslichen Mörderin des französischen Bankiers Edouard Stern gehen deshalb davon aus, dass das ganze Manuskript den Medien weitergegeben wurde. Robert Assaël, der Anwalt der beiden Journalisten, bestätigte entsprechende Berichte von Genfer Medien. Gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestritt er jedoch, dass seine Klienten das Manuskript weitergegeben hätten.
Das Buch der Journalisten behandelt einerseits den Mordfall an sich. Andererseits beleuchtet das Werk das berufliche Umfeld Sterns. Der 50-jährige Bankier gehörte zur französischen Hochfinanz und galt als harter Geschäftsmann. Stern war am 1. März 2005 in Genf erschossen in seiner Wohnung aufgefunden worden. Eine 36-jährige Französin gestand, ihn mit vier Schüssen getötet zu haben. Sterns Leiche lag auf dem Bett in einem Latex-Anzug. Mehr dazu: Veröffentlichung des «Stern»-Buches bleibt verboten und Bucherscheinung über Affäre Stern provisorisch verboten
Donnerstag
24.08.2006