Weil die Swisscom bei den schnellen Datenverbindungen marktbeherrschend ist, muss der Defacto-Monopolist Drittanbietern den Zugang zum schnellen Datennetz (Bitstrom) zu einem kostenorientierten Preis gewähren. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat am Donnerstag mitgeteilt, dass sie eine Klage von Sunrise gutgeheissen und die Swisscom verpflichtet hat, entsprechend dem Willen des Parlamentes den Zugang während vier Jahren anzubieten. Kommen die Anbieter in Preisverhandlungen zu keiner Einigung, können diese Preise wiederum bei der ComCom angefochten werden.
Das Parlament hatte sich bei der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) für die Marktöffnung auf der letzten Meile ausgesprochen und unter anderem die vollständige Entbündelung und den schnellen Bitstromzugang ins FMG aufgenommen. Beim schnellen Bitstromzugang weigerte sich die Swisscom jedoch im März 2007, den Konkurrenten ein Preisangebot vorzulegen. Die Swisscom begründete dies mit der aus ihrer Sicht fehlenden Marktbeherrschung. Aus diesem Grund reichte Sunrise im April 2007 bei der ComCom ein Zugangsgesuch ein mit dem Ziel, einen Grundsatzentscheid zur Frage der Marktbeherrschung zu erwirken.
In ihrem ersten Entbündelungsentscheid kommt die ComCom nun zum Schluss, Swisscom sei beim schnellen Bitstromzugang marktbeherrschend. Die ComCom stützt sich dabei auf ein Gutachten, das die Wettbewerbskommission (Weko) im Rahmen des Verfahrens erstellt hat. Die Swisscom ist laut ComCom marktbeherrschend, «da sie sich im Bereich des schnellen Bitstromzugangs im Wesentlichen unabhängig von ihren Mitbewerbern verhalten kann». Die von der Swisscom geltend gemachte Konkurrenz von regional tätigen TV-Kabelnetzbetreibern (Cablecom), die Breitbanddienste anbieten, reicht aus Sicht der ComCom nicht aus, um die Swisscom auf dem Vorleistungsmarkt ausreichend unter Wettbewerbdruck zu setzen.
Der schnelle Bitstromzugang soll den alternativen Anbietern ermöglichen, mit beschränkten Investitionen einen Schritt in Richtung vollständige Entbündelung zu tun und ihren Kundinnen und Kunden ein attraktives Breitbandangebot zu machen. Die ComCom hofft, der schnelle Bitstromzugang werde «den Wettbewerb stimulieren gerade auch in Randregionen mit wenig Konkurrenzangeboten».
Die Swisscom liess später verlauten, sie sei «anderer Auffassung: Der Infrastrukturwettbewerb spielt, Swisscom kann sich im Wiederverkaufsmarkt nicht unabhängig bewegen.» Dank diesem Wettbewerb weise die Schweiz heute weltweit die dritthöchste Breitband-Internetnutzung auf. Swisscom werde die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegen den Entscheid der ComCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden.
Donnerstag
22.11.2007