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Freitag
03.12.2004

Eine Deklarationspflicht zum Thema «Duftmarketing» ist für den Bundesrat unverhältnismässig. Das Gremium sieht keinen Anlass, deswegen in den Geschäften gesetzgeberisch tätig zu werden. In einer Anfrage schreibt SP-Nationalrätin Hildegard Fässler, dass immer häufiger versucht werde, mit einer nicht bewusst wahrnehmbaren Beduftung des Raumes auf das Unterbewusstsein der Konsumenten einzuwirken und eine positive Kaufstimmung hervorzurufen. Gemäss dem Bundesrat müssten sonst auch andere Marketingformen wie eine spezielle Beleuchtung oder das Abspielen von Musik der Deklarationspflicht unterstellt werden. Das vorteilhafte Präsentieren von Waren falle aber unter die Wirtschaftsfreiheit. Es gebe zwar beispielsweise bei Lebensmitteln ein «Täuschungspotenzial». Die Konsumenten müssten sicher sein, dass der Geruch von frischem Brot tatsächlich von den ausgestellten Backewaren stamme. Dem Bundesamt für Gesundheit sei aber noch nie ein Fall gemeldet worden. Im Übrigen verbiete das Lebensmittelgesetz eine Täuschung ausdrücklich.