Der Konkurs der vor fünf Jahren gescheiterten Langenthaler Softwarefirma Miracle Holding geht ohne Strafverfahren aus: Die Anklagekammer des Berner Obergerichts hat einen Rekurs von zwei Aktionären gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Untersuchungsrichter Peter Herren und Staatsanwalt Beat Schnell hatten bereits im Herbst 2005 auf Anklageerhebung verzichtet, weil den angeschuldigten Verantwortlichen kein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden könne, wie es in einer Mitteilung des kantonalen Untersuchungsrichteramtes vom Donnerstag heisst. Dagegen wehrten sich die beiden Aktionäre.
Nach dem Zusammenbruch des Langenthaler Software-Unternehmens hatten die Aktionäre den Miracle-Verantwortlichen vorgeworfen, in einem Emissionsprospekt und in den Jahresabschlüssen vor und nach dem Börsengang gravierende Mängel der Software «Miracle xrp» verschwiegen und überhöhte Umsatzzahlen publiziert zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden kamen allerdings zum Schluss, dass keine überhöhten Umsatzzahlen verbucht worden waren. Bei der Software seien tatsächlich zahlreiche Mängel aufgetreten. Es könne aber nicht nachgewiesen werden, dass die Verantwortlichen bereits vor dem Börsengang des Unternehmens den Umfang und die Tragweite dieser Mängel gekannt hätten. Für die Tatbestände des Betrugs brauche es einen Vorsatz. Fahrlässigkeit allein reiche nicht aus, begründeten die Behörden die Einstellung des Verfahrens.
Die Miracle Holding hatte Ende Oktober 2000 ihre operativen Geschäftstätigkeiten mangels Liquidität eingestellt. Zur Holding gehörten drei Tochtergesellschaften. Mit der New Miracle AG hatte eine neue unabhängige Gesellschaft für 2,15 Mio. Franken die Quellcodes der Miracle-Software sowie weitere Vermögenswerte übernommen. Mehr dazu: Miracle: Drittklassgläubiger gehen vermutlich leer aus, New Miracle stellt Bereich Software ein und Vorwürfe gegen die konkursite Miracle
Donnerstag
30.03.2006