Für die Muttergesellschaft Miracle Holding AG, die Miracle Software AG und die Management AG der gescheiterten Langenthaler Softwarefirma Miracle Holding GmbH wurde der Nachlass bewilligt. Nicht aber für die Miracle Solutions AG, da die vorhandenen Mittel nicht ausreichten, um die privilegierten Forderungen erfüllen zu können, hiess es am Gericht am Freitag im Anschluss an die Verhandlung. Für die Drittklassgläubiger sehe es bei allen vier Gesellschaften schlecht aus: Sie werden vermutlich ohne Nachlassdividende ausgehen. Mehr zu Miracle:
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Freitag
29.06.2001


