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Montag
24.01.2005

Der amerikanische Softwarekonzern Microsoft will die EU-Gerichtsentscheidung vom 22. Dezember 2004 über die sofortige Umsetzung der Auflagen im Kartellstreit nicht anfechten. Der Fokus liege nun vielmehr auf den Gesprächen mit der EU-Kommission, wie die Auflagen umgesetzt werden könnten, liess das Unternehmen am Montag verlauten. In erster Instanz hatte es das EU-Gericht abgelehnt, Auflagen der Kommission gegen Microsoft bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen. Die Kommission hatte dem weltgrössten Softwarehersteller unter anderem auferlegt, eine Version seines Windows-Betriebssystems ohne das Programm Media Player zu vertreiben, mit dem Musik und Videos abgespielt werden können. Sie hatte Microsoft vorgeworfen, seine fast monopolartige Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um Konkurrenten auch aus anderen Produktbereichen aus dem Markt zu drängen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des EU-Gerichts über die Auflagen im Hauptverfahren können noch Jahre vergehen.