Der Düsseldorfer Handelskonzern Metro Group hat beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Namensvetter Metro International erwirkt. Damit ist dem Gratiszeitungs-Unternehmen die Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitungen oder Zeitschriften mit den Bezeichnungen «Metro», «Metronews», «Metrokurier», «Metrodeutschland», «Metropoint» und «Metro International» untersagt, wie der deutsche Branchendienst Horizont am Dienstag mitteilte. Nach Unternehmens-Angaben sieht die Metro Group ihre Markenrechte verletzt. «Auf Anschreiben hat bislang niemand reagiert», erklärte Metro-Group-Pressesprecher Jürgen Homeyer. In der Schweiz hatte sich die kurzlebige Metro-Gratiszeitung ebenfalls aus urheberrechtlichen Gründen «Metropol» genannt.
Dienstag
19.04.2005