Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) hat einen Streit um die Rechte an Radarbildern des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) vor Bundesgericht verloren. Hintergrund der Meinungsverschiedenheit ist eine Verfügung von MeteoSchweiz vom Mai 2004. Der SRG wurden dabei 260 000 Franken Abonnementsgebühren in Rechnung gestellt. Zudem verfügte MeteoSchweiz die Bedingungen für die Nutzung der bezogenen Dienste. In der Folge entbrannte ein Streit um die Rechte an Bildern des Regenradars.
Die SRG bezieht diese Bilder und bearbeitet sie technisch, damit sie per Mobiltelefon verschickt oder ins Internet gestellt werden können. Nach Meinung der SRG ist das Resultat der Bearbeitung ein eigenständiges Produkt, über das sie frei verfügen kann und wofür sie MeteoSchweiz weder Rechenschaft noch Gebühren schuldet. Damit liegt sie falsch, wie nun das Bundesgericht in Abweisung ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde letztinstanzlich entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern nimmt die SRG keine inhaltlichen Änderungen an den Bildern vor. Durch die technische Bearbeitung würden zwar andere Wege für den Absatz erschlossen. Wie dadurch ein neues Produkt entstehen solle, sei jedoch nicht ersichtlich. Entgegen der Meinung der SRG sei es MeteoSchweiz auch nicht verwehrt, die Radarbilder selber in Internet- und MMS-tauglicher Form anzubieten. Dieser Ausbau des Angebots entspreche ohne weiteres dem Leistungsauftrag.
Schliesslich haben die Lausanner Richter auch die Pflicht der SRG bestätigt, MeteoSchweiz bei der Verwendung von gelieferten Radar- und Satellitenbildern als Quelle anzugeben. Auch hier hatte die SRG die Meinung vertreten, dass durch die Ausstrahlung der Bilder in ihren Sendungen ein neues, eigenes Produkt entstehe. Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des EDI bestätigt, das die Beschwerde der SRG gegen die Verfügung von MeteoSchweiz im vergangenen März weitgehend abgewiesen hatte.
Samstag
07.01.2006