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Mittwoch
02.02.2005

Die Messe Schweiz gibt sich mit einem Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) nicht zufrieden, das 2003 wegen Sars ein Arbeitsverbot für asiatische Aussteller bei der Uhren- und Schmuckmesse ausgesprochen hatte. Die Messe Schweiz «ist der Meinung, dass erst das Bundesgericht als richterliche Instanz eine unabhängige Beurteilung vornehmen und in den mit dem Sars-Entscheid zusammenhängenden wichtigen Grundsatzfragen Rechtssicherheit schaffen kann», teilte sie am Mittwoch mit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte das Arbeitsverbot sehr kurzfristig verfügt, um eine Ausbreitung der damals grassierenden Sars-Infektion zu verhindern. «Das vom BAG am 1. April 2003 ausgesprochene Arbeitsverbot war weltweit beispiellos. Es führte in der Folge zu für die Messe Schweiz existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe», schreibt die Messe Schweiz weiter. Sie musste «auf Druck der betroffenen Aussteller den Standort Zürich für die Baselworld aufgeben und Investitionen von über 40 Mio. Franken zur Bereitstellung einer für sechs Jahre zur Verfügung stehenden weiteren Messehalle in Basel vornehmen, um die durch den Sars-Entscheid geschädigten Aussteller zurückzugewinnen und die Schadenersatzforderungen abzuwenden».