Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Schweiz wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit des Tessiner Anwalts Aldo Foglia getadelt. Er war verurteilt worden, weil er die Qualität einer Untersuchung in der Affäre um den ehemaligen Präsidenten des FC Lugano kritisiert und den Medien Dokumente ausgehändigt hatte. Der verstorbene Präsident des FC Lugano, Helios Jermini, hatte über die Banca del Gottardo, wo er arbeitete, über 60 Millionen Franken Kundengelder veruntreut. Ein grosser Teil davon floss auf die Konten des verschuldeten Fussballklubs.
Der Tessiner Staatsanwalt kam zum Schluss, dass die Banca del Gottardo nicht in die Veruntreuung involviert war. Jermini habe alleine gehandelt. Dies zweifelte der Tessiner Anwalt Aldo Foglia an. Er kritisierte die Untersuchung der Staatsanwaltschaft als «oberflächlich» und «übereilt» und händigte den Medien Prozessdokumente aus.
Foglia wurde zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Er zog das Urteil bis vor Bundesgericht weiter, blitzte aber ab. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hielt nun fest, Foglias Kritik an der Untersuchung sei nicht gravierend gewesen. Nach Schweizer Recht sei es ausserdem nicht verboten, Dokumente aus einem Prozess den Medien zur Verfügung zu stellen. Einstimmig kamen die Richter zum Schluss, in diesem Fall sei die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt worden. Dem Kläger wurden 5000 Franken zugesprochen.
Donnerstag
13.12.2007