Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern in punkto Mehrwertsteuer: Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates hat im Rahmen zur Diskussion über die Teilrevision der Mehrwertsteuer vorgeschlagen, dass auch E-Books mit dem reduzierten Satz besteuert werden.
Die Kommission war sich in der Frage einig. Der reduzierte Satz, der bisher nur für gedruckte Bücher gilt, beträgt 2,5 Prozent. Bisher fallen E-Books noch unter den Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent.