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Mittwoch
19.01.2005

Fernmeldedienstanbieter können den Zugang zu einzelnen zugteilten Nummern (08xx) und 090x) sperren lassen, «wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Inhaber diese Nummern zu einem illegalen Zweck oder auf illegale Art nutzen». Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch weiter bekannt gab, treten die neuen Bestimmungen des Bundesrats zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstnummern am 1. Februar 2005 in Kraft. Weitere Massnahmen würden mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) folgen, die zurzeit vom Parlament beraten wird.

Der Bundesrat komme mit der Massnahme einer Forderung der wichtigsten Fernmeldedienstanbieter nach. Die Sperrung sei allerdings auf höchstens vier Arbeitstage beschränkt und dem Bakom unverzüglich zu melden. Dieses überprüfe dann die Notwendigkeit, ein Nummernwiderrufsverfahren zu eröffnen und vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen.

«Der Bundesrat hat auch Regelungen für über SMS oder MMS erbrachte Mehrwertdienste erlassen. Er hat die Verwaltung und Zuteilung der Kurznummern für diese Dienste den Fernmeldedienstanbieterinnen übertragen und ihnen gleichzeitig auferlegt, Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen zu ergreifen», heisst es weiter. So müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen fortan ihren Abonnentinnen und Abonnenten die Möglichkeit gewähren, den Zugang zu kostenpflichtigen oder für die Erwachsenenunterhaltung bestimmten SMS- oder MMS-Diensten zu sperren.

Damit die Zustellung von Verfügungen und anderer Mitteilungen der Behörden an Inhaber von Adressierungselementen mit Sitz im Ausland garantiert sei, «sind diese nunmehr verpflichtet, über eine Korrespondenzadresse in der Schweiz zu verfügen». Auf diese Weise sei es für die Konsumentinnen und Konsumenten einfacher, sich direkt bei den Mehrwertdienstanbieterinnen zu beschweren. Aus den gleichen Gründen werde durch eine Änderung der Fernmeldedienstverordnung (FDV) auch von allen im Ausland niedergelassenen Fernmeldedienstanbieterinnen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz verlangt.