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Mittwoch
23.08.2006

Mehr als 120 Stellungnahmen sind in der öffentlichen Anhörung zum Verordnungsentwurf beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eingegangen. Dies teilte die Amtsstelle am Mittwoch mit. Die einzelnen Stellungnahmen sind ab heute im Internet publiziert. Zu den Schwerpunkten des Entwurfs gehören die Ausführungsbestimmungen in den Bereichen Werbung und Sponsoring (welche die meisten Kommentare von Anhörungsteilnehmern auslösten), Konzessionierung privater Veranstalter (v. a. Gebührensplitting) sowie technische Übertragung von Programmen.

Das Bakom wird die Stellungnahmen jetzt auswerten, das Ergebnis der Anhörung fliesst in die Überarbeitung des Verordnungsentwurfs durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die neue Radio- und Fernsehverordnung zusammen mit dem neuen RTVG im Frühjahr 2007 in Kraft setzen wird.

In seiner Mitteilung vom Mittwoch hebt das Bakom hervor, dass die Festlegung der Versorgungsgebiete für lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter mit Gebührensplitting sowie die künftige Höhe der Empfangsgebühr im Verordnungsentwurf noch nicht enthalten seien. Die Vorschläge für die neuen Gebührensplitting-Versorgungsgebiete werde das Uvek wahrscheinlich im Oktober in einer öffentlichen Anhörung vorstellen. Der Bundesrat werde die Versorgungsgebiete voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2007 verabschieden. Erst dann sollen die Versorgungsgebiete ausgeschrieben werden. Die Höhe der Gebührenanteile pro Versorgungsgebiet sollen mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. - Mehr dazu: SRG wehrt sich gegen Werbebeschränkungen, Schweizer Werbung (SW) gegen Werbeeinschränkungen und Mediengewerkschaft SSM für Werbeeinschränkungen