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Dienstag
22.08.2006

Die hauptsächlich aus SRG-Angestellten bestehende Gewerkschaft SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender) hat sich am Dienstag in ihrer Stellungnahme zur Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) für Einschränkungen der Werbung an Radio und Fernsehen eingesetzt. «Das SSM vertritt die Haltung, dass ein Service-public-Anbieter (wie die SRG) im Bereich von Werbung und Sponsoring zurückhaltender agieren sollte als kommerzielle Sender», heisst es darum gleich einleitend in der fünfseitigen Vernehmlassungsantwort zur RTVV. So plädiert das SSM bei verschiedenen Bestimmungen für eine restriktive Interpretation der Gesetzesbestimmungen. Das Publikum dürfe «nicht gezwungen werden, sich Werbung anschauen zu müssen», heisst es in dem Papier. Auch beim Product Placement plädiert das SSM «für einen massvollen Umgang».

Hinzu kommen Forderungen für zusätzliche Leistungen an die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, beispielsweise wenn sie zusätzlichen Aufwand betreibt, um ihre Angebote für Hör- und Sehbehinderte zugänglich zu machen. Und schliesslich sollen die Konzessionäre gezwungen werden, hohe Anforderungen in Sachen Qualitätssicherung zu erfüllen sowie Gesamtarbeitsverträge abschliessen zu müssen. Schliesslich verlangt die Gewerkschaft, «dass die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen mit den Ausbildungsinstitutionen auch mit mehrjährigen Finanzierungsabkommen gekoppelt werden» müssen. - Mehr dazu: Schweizer Werbung (SW) gegen Werbeeinschränkungen, Die Fernseh- und Radio-Betreiber zur RTVG-Verordnung und Umstrittene Verordnung zum RTVG