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Freitag
02.03.2007

Die Mediengewerkschaft Comedia hat sich am Freitag als «überrascht über den Entscheid des Bundesgerichts» zum Thema Buchpreisbindung gezeigt. Das höchste Schweizer Gericht hatte am Vorabend bekannt gegeben, dass es die seit langem hart umkämpfte Buchpreisbindung für wettbewerbswidrig halte. Damit seien die Richter in Lausanne «vollständig der Wettbewerbskommission gefolgt, die eine auf Wettbewerbsfragen eingeschränkte Perspektive vertritt», kritisiert die Comedia.

Die Gewerkschaft unterstützt jetzt das Gesuch des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) an den Bundesrat, der den juristischen Entscheid nun durch einen politischen korrigieren soll. Der Nationalrat hatte sich im Dezember 2006 deutlich für ein nationales Gesetz für die Buchpreisbindung ausgesprochen. «Es kann nicht sein, dass jetzt die Preisbindung aufgehoben wird und in zwei, drei Jahren wieder eingeführt wird», schreibt die Comedia.

Der Schaden, der die Aufhebung der Buchpreisbindung anrichte, könne man in der Westschweiz beobachten, heisst es weiter. Innerhalb weniger Jahre nach Aufhebung der Buchpreisbindung seien dort 40 unabhängige Buchhandlungen verschwunden. Zudem seien die Preise massiv gestiegen. Während in der Deutschschweiz die Buchpreise im Schnitt 14 Prozent über den deutschen Europreisen liegen, betrage die Differenz in der Westschweiz zu Frankreich 30 Prozent.