Das immer stärker werdende Bestreben der Welthandels-Organisationen, unter dem Schlagwort der Liberalisierung alle Dienstleistungen undifferenziert gleichzustellen, führe «zur Bedrohung jeder eigenständigen kulturellen und geistigen Leistung und damit zur Gefährdung eines kulturell hochstehenden und vielfältigen Radios und Fernsehens». Dies haben die Mitglieder der Aufsichtsgremien von ARD, ZDF, ORF und SRG/SSR bei einem Informations- und Meinungsaustausch festgestellt, wie sie in einem am Wochenende verbreiteten Communiqué feststellten. Weiter heisst es in der Mitteilung: «Sollten Radio und Fernsehen dereinst als Dienstleistung wie jede andere vollumfänglich der Meistbegünstigungsklausel unterworfen werden, würde nicht nur jede kulturpolitisch motivierte staatliche Förderung von einheimischem audiovisuellem Schaffen obsolet, sondern auch jede Finanzierung eines Service Public in Radio und Fernsehen über Gebühren oder öffentliche Beiträge.
Die Medienaufsichtsleute richteten deshalb die Forderung an ihre Regierungen, im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Unesco dafür zu sorgen, «dass die geplante Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt rasch und mit dem gleichen rechtlichen Stellenwert wie das GATS-Abkommen» abgeschlossen werden könne. Zudem gelte es, bei den weiteren Verhandlungen «keinerlei Liberalisierungsangebote für den audiovisuellen Bereich vorzulegen und entsprechende Ansinnen von Verhandlungspartnern abzulehnen». Im Interesse der Erhaltung einer kulturellen Vielfalt sei es nötig, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa eng zusammenarbeiten.
Montag
27.06.2005