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Dienstag
11.09.2007

Mit der Aussage des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag, dass der private Rundfunk im Wesentlichen auf Marktprozesse vertraue, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonderen normativen Erwartungen an sein Programmangebot verpflichtet sei, hätten die Karlsruher Richter das Gleichgewicht des dualen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Danach trage die duale Ordnung mit ihren zwei Säulen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebotes bei, gibt die Direktorenkonferenz der deutschen Landesmedienanstalten (DLM) bekannt.

Das Bundesverfassungsgericht unterstreiche mit diesem Urteil die Verpflichtung des privaten Rundfunks zur publizistischen Vielfalt. Mit der Karlsruher Entscheidung werde der Gestaltungsauftrag der Länder hervorgehoben. Neben der Ausgestaltung des Auftrags und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfe auch der private Rundfunk nicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe enthoben werden, so weit der Kommentar der Konferenz der deutschen Landesmedienanstalten.